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   BVerwG, 10.04.1963 - VIII C 45.62   

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https://dejure.org/1963,2285
BVerwG, 10.04.1963 - VIII C 45.62 (https://dejure.org/1963,2285)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1963 - VIII C 45.62 (https://dejure.org/1963,2285)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1963 - VIII C 45.62 (https://dejure.org/1963,2285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Antragsfrist nach irriger Rechtsberatung durch eine Verfolgtenorganisation - Entlassungsantrag wegen beabsichtigter Heirat mit einer rassisch Verfolgten - Rechtsgleiche Wiederverwendung bei vorübergehender Wiederverwendung in der ersten Nachkriegszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.09.1960 - VIII C 103.59
    Auszug aus BVerwG, 10.04.1963 - VIII C 45.62
    Wurde ein Geschädigter in der ersten Nachkriegszeit vorübergehend im öffentlichen Dienst wiederverwendet, bevor er eine ständige Rechtsstellung erreicht hatte, so steht dies einem späteren Wiedergutmachungsanspruch auch dann nicht entgegen, wenn die vorübergehend wiedererlangte Rechtsstellung besoldungsrechtlich nicht schlechter war als die, die er bis dahin ohne Verfolgung erreicht hätte (Ergänzung von BVerwGE 11, 118 [BVerwG 08.09.1960 - VIII C 103/59]).

    Wird ein Geschädigter später rechtsgleich - das heißt seinem Wiedergutmachungsanspruch entsprechend - wiederverwendet und verliert er danach die neue Rechtsstellung aus dienstrechtlichen Gründen, so kann er keine erneute Wiederanstellung beanspruchen (BVerwGE 11, 118 [BVerwG 08.09.1960 - VIII C 103/59]).

  • BVerwG, 07.12.1961 - VIII C 97.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1963 - VIII C 45.62
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in Anwendung von § 24 Abs. 3 BWGöD entschieden, daß nicht nur äußere Hindernisse beachtlich sind, die einem rechtzeitigen Wiedergutmachungsantrag entgegenstehen, sondern auch eine unverschuldete Rechtsunkenntnis das Verschulden an einer Fristversäumnis ausschließen kann (BVerwGE 13, 209 [BVerwG 07.12.1961 - VIII C 97/60] [214] und Urteil vom 31. Januar 1963 - BVerwG VIII C 41.62 -, MDR 1963 S. 441 = DVBl. 1963 S. 405 = NJW/RzW 1963 S. 334 = ZBR 1963 S. 151).
  • BVerwG, 25.04.1961 - VIII C 237.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1963 - VIII C 45.62
    Soweit aus Verfolgungsgründen entlassene Kameraden des Klägers in der Nachkriegszeit die Möglichkeit zu einem besonders schnellen Aufstieg hatten, wie auf Seite 11 des genannten Schriftsatzes vom 6. Februar 1962 vorgebracht worden war, konnte dies wiedergutmachungsrechtlich nicht berücksichtigt werden (BVerwGE 12, 207 [BVerwG 25.04.1961 - VIII C 237/59]).
  • BVerwG, 31.01.1963 - VIII C 41.62

    Berücksichtigung äußerer Hindernisse i.R.e. ohne Verschulden gestellten

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1963 - VIII C 45.62
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in Anwendung von § 24 Abs. 3 BWGöD entschieden, daß nicht nur äußere Hindernisse beachtlich sind, die einem rechtzeitigen Wiedergutmachungsantrag entgegenstehen, sondern auch eine unverschuldete Rechtsunkenntnis das Verschulden an einer Fristversäumnis ausschließen kann (BVerwGE 13, 209 [BVerwG 07.12.1961 - VIII C 97/60] [214] und Urteil vom 31. Januar 1963 - BVerwG VIII C 41.62 -, MDR 1963 S. 441 = DVBl. 1963 S. 405 = NJW/RzW 1963 S. 334 = ZBR 1963 S. 151).
  • BVerwG, 05.11.1964 - VIII B 63.64

    Rechtsmittel

    Diese Frage ist aber auf Grund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als geklärt anzusehen; vgl. dieUrteile vom 4. November 1959 - BVerwG VIII C 9.59 -, NJW/RzW 1960 S. 187, vom 29. Juni 1960 - BVerwG VIII C 109.59 -, RiA 1961 S. 175, vom 8. September 1960 - BVerwG VIII C 202.59 -, vom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII C 197.59 -, NJW/RzW 1961 S. 232, vom 10. April 1963 - BVerwG VIII C 45.62 -, NJW/RzW 1963 S. 570 = RiA 1963 S. 348, undvom 2. Mai 1963 - BVerwG VIII C 9.62 -.
  • BVerwG, 13.01.1964 - VIII B 47.63

    Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen

    In dem Urteil vom 10. April 1963 - BVerwG VIII C 45.62 -, NJW/RzW 1963 S. 570 = RiA 1963 S. 348, wird dargelegt, daß in bestimmten Fällen eine Widerstandshandlung den adäquaten Ursachenzusammenhang zwischen der erwarteten Verfolgung und der Entlassung auf eigenen Antrag herstellen kann, wenn der Betroffene wegen seines Widerstandes mit seiner Entlassung ohnehin rechnen mußte:.
  • BVerwG, 03.01.1975 - VIII B 48.74

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die

    Die damit für den Fall des Klägers aufgeworfenen Rechtsfragen sind teils ohne grundsätzliche Bedeutung, teils hinreichend geklärt; letzteres ergibt sich vor allem aus der Rechtsprechung des beschließenden Senats zu § 7 BWGöD, die vom Berufungsgericht herangezogen worden ist (Urteile vom 4. November 1959 - BVerwG VIII C 9.59 - [NJW/RzW 1960, 187] und vom 10. April 1963 - BVerwG VIII C 45.62 - [NJW/RzW 1963, 570]).
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